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BERUFSVERBAND DEUTSCHER HUMANGENETIKER e.V. (BVDH)
Der BERUFSVERBAND DEUTSCHER HUMANGENETIKER ist berufspolitisches Forum aller Fachärzte für Humangenetik und Fachhumangenetiker und bietet den in der Humangenetik Berufstätigen die Möglichkeit zur persönlichen Mitarbeit, zum Austausch mit Kolleginnen und Kollegen und zur aktiven Teilnahme an der Gestaltung der Strukturen und Arbeitsbedingungen des Faches. In einer Zeit des gesundheitspolitischen Umbruchs will der BERUFSVERBAND DEUTSCHER HUMANGENETIKER bei der Orientierung in einem anspruchsvollen Umfeld und bei der täglichen Arbeit helfen. Das Gendiagnostikgesetz stellt neue Anforderungen an alle, die in der genetischen Beratung oder Diagnostik tätig sind. Die Komplexität der gesetzlichen Regelungen erfordert die Anpassung bisheriger Verfahrensregeln im Umgang mit den Ratsuchenden und den Patienten. Der BERUFSVERBAND DEUTSCHER HUMANGENETIKER begleitet die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die in wesentlichen Teilen zum 01.02.2010 in Kraft treten (siehe Zeitplan) und stellt Vorschläge für Einwilligungen und weitere Dokumente zur Verfügung, die das Gesetz vorsieht. Die Dokumente können herunter geladen und an die jeweilige Situation des Labors oder der Praxis angepasst werden. Zu diesem Zweck wird Ihnen von unserer Geschäftsstelle – auf Anfrage per E-Mail – gern eine bearbeitbare Textdatei zur Verfügung gestellt. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann eine Gewähr für die juristische Korrektheit nicht übernommen werden. Auch sind spätere Änderungen der Formulare infolge von Vorgaben durch die Gendiagnostikkommission, die ihre Arbeit erst noch aufnehmen wird, im weiteren Verlauf möglich. Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen und Anregungen zum Komplex Gendiagnostikgesetz an die Geschäftsstelle zu wenden.
Die Informationen dieser Seiten wollen Sie als Fachkollegin oder Fachkollege, wenn Sie noch nicht Mitglied unseres Verbandes sind, auf die Vorteile einer Mitgliedschaft im BERUFSVERBAND DEUTSCHER HUMANGENETIKER aufmerksam machen. Wir würden uns sehr freuen, Sie als neues Mitglied bei uns begrüßen zu können!
Ich wünsche eine erfolgreiche Suche und interessante Lektüre!
Dr. med. Bernt Schulze Präsident des BVDH e.V.
Aktuelles und Facharztbriefe
Informationen aus der Gendiagnostik-Kommission
Wir zitieren aus dem Bericht aus der 2.Sitzung der GEKO vom 22.01.2010/ www.rki.de :
- Zu den Begriffen „genetische Analyse“ und „Nachweis“ der Einwilligung gegenüber der beauftragten Person oder Einrichtung -
Am 22.01.2010 hat die 2. Sitzung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) stattgefunden. Da die GEKO den Auftrag hat, Richtlinien zu genetischen Untersuchungen zu erstellen, hat sie sich auf ihrer 2. Sitzung im Vorfeld mit der Frage befasst, welche Untersuchungen nach den Begriffsbestimmungen des § 3 GenDG als genetische Untersuchungen anzusehen sind mit der Folge, dass die speziellen Vorgaben des GenDG gelten.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Begriffsbestimmungen geht die GEKO nach erster Prüfung davon aus, dass z.B. eine Analyse der Produkte der Nukleinsäuren eine genetische Untersuchung sein kann, jedoch nicht in jedem Fall sein muss. Die Einordnung hängt u.a. wesentlich davon ab, ob die Analyse „auf die Feststellung genetischer Eigenschaften gerichtet“ (vgl. § 3 Nr.2 GenDG) ist.
Die GEKO geht daher nach der Diskussion auf ihrer 2. Sitzung vorläufig von folgendem Verständnis aus:
•Medizinische Laboratoriumsuntersuchungen sind dann genetische Analysen im Sinne des GenDG, wenn diese durch die verantwortliche ärztliche Person mit der expliziten Fragestellung nach bestimmten genetischen Eigenschaften veranlasst werden.
•Eine nach § 7 Absatz 2 GenDG beauftragte Person oder Einrichtung darf die genetische Analyse nur vornehmen, wenn ihr ein Nachweis der Einwilligung vorliegt. Als Nachweis wird eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person als ausreichend erachtet.
Stand: 02.02.2010 der Veröffentlichung des RKI
Gemeinsame neue Formblätter zum GenDG
Der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) und die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) haben gemeinsam Vorschläge für GenDG-konforme Formulare zur Patientenaufklärung vor genetischen Analyse, zur Einwilligung in genetische Analysen und zur Weiterleitung von Widerrufen (FB 4_1) verfaßt.
Das Formular zur Aufklärung vor genetischen Analysen (FB 1_1) ist zum Verbleib beim Patienten gedacht. Die Einwilligung in genetische Analysen erfolgt auf gesondert auszufüllenden Erklärungen. Es gibt zwei verschiedene Einwilligungserklärungen:
FB 2_2 ist für Einrichtungen mit hohem Interesse an einer wissenschaftlichen Verwendung von Ergebnissen / restlichem Untersuchungsmaterial und der damit verbundenen Bereitschaft zum erhöhten Archivierungs-/Asservierungsaufwand gedacht.
FB 2_1 wurde alternativ für wissenschaftlich weniger interessierte Einrichtungen verfaßt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine Gewähr für die juristische Korrektheit nicht übernommen werden.
Zum Herunterladen - FB_1_1_Aufklaerung_genetische_Analysen_verantwortliche_aerztliche_Person_E.doc
Zum Herunterladen - FB_2_1_Einwilligung_genetische_Analysen_ohne_Forschungsverfuegung_E1.doc
Zum Herunterladen - FB_2_2_Einwilligung_genetische_Analyse_mit_Forschungsverfuegung_E2.doc
Zum Herunterladen - FB_4_1_Weiterleitung_Widerruf_Einwilligung_E1.doc
Neue Formblätter des BVDH gemäß GenDG
Der BVDH hat darüber hinaus weitere Formulare zur Aufklärung über Ziele und Inhalte einer genetischen Beratung sowie zur Einwilligung in die genetische Beratung und deren Dokumentation erarbeitet. Diese sind
(FB 1_2, FB 2_3) wahlweise für Fachärzte für Humangenetik bzw.
(FB 1_3, FB 2_4) für Fachärzte anderer Fachrichtungen gedacht, die sich im Rahmen Ihrer Facharztweiterbildung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben.
Die Formulare werden als Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, damit sie möglichst einfach ganz oder teilweise übernommen und individuell angepasst werden können. Es wird keinerlei Garantie dafür übernommen, dass alle Aspekte des GenDG berücksichtigt sind, zumal die Ausführungsbestimmungen durch die GenDG-Kommission noch zu erlassen sind. Kürzungen oder Streichungen der Passagen, die als vom GenDG gefordert gekennzeichnet sind, dürften jedoch zu mangelnder rechtlicher Absicherung führen.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. rer. nat. Simone Heidemann (heidemann@medgen.uni-kiel.de)
Zum Herunterladen - FB_1_2_Aufklaerung_genetische_Beratung_durch_FA_fuer_HG1.doc
Zum Herunterladen - FB_1_3_Aufklaerung_genetische_Beratung_gemaess_GenDG2.doc
Zum Herunterladen - FB_2_3_Einwilligung_zur_genetischen_Beratung_FA_fuer_HG.doc
Zum Herunterladen - FB_2_4_Einwilligung_zur_genetischen_Beratung_gemaess_GenDG3.doc
Der Vorstand des BVDH informiert: Zeitplan für das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen des Gendiagnostik-Gesetzes.
Zum Herunterladen - Zeitplan_GenDG_08102009.pdf
Zum Herunterladen - ZF_Eckpunkte_GenDG_140809.pdf
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