3 neue Richtlinien der GEKO in Kraft

Folgende Richtlinien sind am 26. Juli 2012 in Kraft getreten: Richtlinie für die Beurteilung genetischer Eigenschaften hinsichtlich ihrer Bedeutung für Erkrankungen oder gesundheitliche Störungen sowie für die Möglichkeiten, sie zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder sie zu behandeln gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1a GenDG; Richtlinie für die Anforderungen an die Qualitätssicherung genetischer Analysesn zu medizinischen Zwecken gemäß §23 Abs. 2 Nr. 4 GenDG und Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß §23 Abs. 2 Nr. 4 GenDG

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