2 Neue Richtlinien der GEKO zum GenDG in Kraft

Am 03.12.2012 ist die Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß §23 Abs.2 Nr. 6 GenDG in Kraft getreten. Bekanntmachung eines Beschlusses der GEKO vom 16.11. 2012 über eine Änderung der Richtlinie für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG vom 27.04.2012, veröffentlicht und in Kraft getreten am 25.05.2012 In Anpassung an die Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 6 GenDG vom 16.11.2012, veröffentlicht und in Kraft getreten am 03.12.2012, hat die Gendiagnostik-Kommission Kap. II. 6 ("Genetische Reihenuntersuchung") der oben genannten Richtlinie mit Beschluss vom 16.11.2012 geändert und wie folgt gefasst: (siehe Anhang 2)

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