Richtlinien-Entwurf zur Genetischen Beratung der GEKO bis 07.März

Anhörung zum Richtlinien-Entwurf der GEKO Genetische Beratung Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) hat entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag in § 23 Abs. 2 Nr. 2a und Nr. 3 des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GenDG) den Entwurf einer Richtlinie über die Anforderungen an die Qualifikation zur genetischen Beratung nach § 7 Abs. 3 und an die Inhalte der genetischen Beratung beschlossen und diesen zur Anhörung freigegeben. Ab sofort besteht die Gelegenheit, zu diesem Richtlinien-Entwurf bis zum 7. März 2011 Stellung zu nehmen. Es ist der Gendiagnostik-Kommission daran gelegen, die allgemeine Einschätzung wie auch spezifische Aspekte oder Verbesserungsvorschläge einzelner betroffener Fachkreise, Verbände, Organisationen zur Interessenvertretung von Patienten, Behinderten und Verbrauchern sowie öffentlicher Institutionen zu erfahren, um diese bei der weiteren Beratung vor Beschlussfassung über die Endfassung der Richtlinie berücksichtigen zu können.

Zurück