Richtlinien-Entwurf zu genetischen Untersuchungen bei nicht-einwilligungsfähigen Personen

Mit Datum vom 21.02.2011 hat die Gendiagnostik-Kommission einen weiteren Richtlinien-Entwurf zu genetischen Untersuchungen bei nichteinwilligungsfähigen Personen nach § 14 Gendiagnostik-Gesetz beschlossen und diesen zur Anhörung freigegeben. Gelegenheit zu diesem Stellung zu nehmen besteht bis zum 21.März 2011.

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