Fachgebundene ("kleine") genetische Beratung nach GenDG
„Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
als Fachärztin bzw. Facharzt benötigen Sie ab dem 1.2.2012 laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) zur sog. fachgebundenen („kleinen“) genetischen Beratung nach GenDG eine Qualifikation gemäß der erst zum 11.07.2011 in Kraft getretenen Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO). Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Humangenetik sind mit ihrer Facharztqualifikation zur fachärztlichen („großen“) genetischen Beratung natürlich auch automatisch zur fachgebundenen genetischen Beratung qualifiziert. Andere Fachärztinnen und Fachärzte sollen die Qualifikation berufsbegleitend in einer Fortbildungsmaßnahme erwerben können. Bisher haben die auf Länderebene zuständigen Gesundheitsministerien die Voraussetzungen hierfür immer noch nicht geschaffen. – Wir werden Ihnen an dieser Stelle über den jeweils neuesten Sachstand berichten.
Zur Vorbereitung auf die anstehende Fortbildung möchte der Berufsverband Deutscher Humangenetiker Ihnen hier das „Curriculum Jenense“ vorstellen, das humangenetische Kolleginnen der Universität Jena erarbeitet und freundlicherweise dem BVDH zur Einsicht und ggf. Nutzung durch alle interessierten Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt haben. Hierfür danken wir Frau Dr. rer. nat. Anja Weise (Fachhumangenetikerin GfH), Frau Dr. med. Heike Nelle und Frau Dr. med. Isolde Schreyer sehr herzlich!
Mit den hier – für den 8-Stunden- und den 72-Stunden-Lehrgang – musterhaft vorgestellten Inhalten gemäß GEKO-Richtlinie könnte die Qualifizierung zur fachgebundenen genetischen Beratung nach GenDG erfolgen, sobald die Fortbildung auf Länderebene geregelt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. med. Bernt Schulze
Präsident
BVDH e.V.