Neu Richtlinie der GEKO in Kraft

Die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG" ist am 25. Mai 2012 in Kraft getreten.

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