Am 29. September 2018 wird in der Station Lounge in Frankfurt a.M. die 6. Jahreshauptversammlung des nfm stattfinden, zu der der Vorstand des nfm herzlich einlädt.
Vor der Mitgliederversammlung von 13:00-15:00 Uhr findet von 10:00-12:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Gene-Editing CRISPR/Cas9 statt.
Am Vorabend, den 28. September 2018 ist um 20:00 Uhr im "Kanonesteppel" in Frankfurt a. M. ein Get together geplant.
Der Vorstand des nfm freut sich auf eine rege Teilnahme.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den angefügten Dokumenten: » Einladung » Tagesordnung » Anmeldung » Anreise
Nach 17 Jahren erfolgreichem Engagement hat sich Frau Prof. Holinski-Feder von ihrer Tätigkeit für die Gebührenkommission des BVDH zurück gezogen.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des BVDH dankte Herr Dr. Kohlschmidt im Namen des Verbandes Frau Prof. Holinski-Feder für ihren langjährigen und stets entschlossenen Einsatz für die berufspolitischen Belange der Humangenetiker.
Ob EBM-Reform oder die – sich derzeit noch in Gang befindliche - Novellierung der GOÄ, Frau Prof. Holinski-Feder hat mit politischem Geschick und strategischer Weitsicht einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Verbandes geleistet. Frau Prof. Holinski-Feder ist sowohl innerhalb des BVDH als auch bei den Verhandlungspartnern eine wegen ihrer großen Sachkunde geschätzte Ansprechpartnerin.
In der Mitgliederversammlung betonte Frau Prof. Holinski-Feder die Bedeutung der Gebührenkommission, denn das Thema der Vergütung von humangenetischen Leistungen ist nach wie vor virulent.
Bei seinen turnusmäßigen Vorstandswahlen am 16. März 2018 bestätigte die Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH) Dr. med. Nicolai Kohlschmidt als Präsident und Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kunz als Vizepräsident. Dr. med. Hanns-Georg Klein tritt die Nachfolge von Dr. med. Karl Mehnert in der Funktion des Schatzmeisters an. Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Mehnert für die langjährige Unterstützung! Als Mitglieder des erweiterten Vorstandes wurden erneut PD Dr. rer. nat. / med. habil. Thomas Liehr (Schriftführer), Dr. rer. nat. Frank Dechend (Sprecher FHG Uni), Dr. med. Isolde Schreyer (Sprecherin FÄ Uni), Dr. med. Bernt Schulze (Sprecher FÄ NL) und Dr. rer. nat. Heike Torkler (Sprecherin FHG NL) gewählt. Dem erweiterten Vorstand des BVDH gehören acht Mitglieder an, die laut Satzung alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung bestätigt oder neu gewählt werden.
Die Wahl erfolgte im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung des BVDH. Die Versammlung fand im Rahmen des Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik in Münster statt.
Die 21. Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. wird im Rahmen der 29. Jahrestagung der GfH am 16. März 2018 im Messe u. Congress Zentrum in Münster stattfinden. Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung sowie eine Vertretungsvollmacht finden Sie im Anhang.
Der Link zum Protokoll befindet sich im Mitgliederbereich unter "Dokumente". Dort sind auch die beschlossene Satzungsänderung und die Präsentationen der Referenten zu finden.
Unsere diesjährige Herbsttagung wird am 17. und 18. November im Leonardo Royal Hotel Köln - Am Stadtwald stattfinden.
Neben unserem Qualitätsworkshop erwarten Sie einige interessante Vorträge.
Für das Programm, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlineregistrierung klicken Sie bitte das Poster der Herbsttagung in der rechten Spalte unter der Login-Möglichkeit für Mitglieder an.
Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer Nordrhein zertifiziert.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wird am 18. November 2017 die 20. Mitgliederversammlung stattfinden.
Im Rahmen der BVDH Herbsttagung 2017 findet am Samstag, den 18.11.2017 in Köln im Leonardo Royal Hotel Köln - Am Stadtwald die 20. Mitgliederversammlung statt.
Angefügt erhalten Sie die Einladung mit weiteren Informationen und der Tagesordnung und eine Vertretungsvollmacht.
Das Protokoll der 19. Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 in Bochum finden Sie im Mitgliederbereich unter Dokumente - Protokolle.
Die geplante Satzungsänderung wurde per E-Mail bzw. Post an die Mitglieder verschickt und wird auf Anfrage von der Geschäftsstelle versendet.
Der nfm (Netzwerk der Fachwissenschaftler in der Medizin e.V.) lädt zur 5. Jahreshauptversammlung am 25.11.2017 von 11:00 bis voraussichtlich 15:00 Uhr in die Station-Lounge, Am Haptbahnhof 10 in 60329 Frankfurt a.M. ein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Einladung.
Pressemitteilung 10.11.2017: Der Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V. hat auch in diesem Jahr den 3. Platz des Springer Medizin CharityAwards gesponsert.
Einzelheiten hierzu mit einem Foto vom Gala-Abend entnehmen Sie bitte der angefügten PDF-Datei.
Einladung zur 19. Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. im Rahmen der 28. Jahrestagung der GfH am 31. März 2017 in der Ruhr-Universität Bochum.
Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung finden Sie im Anhang.
Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) hat ihre Richtlinie für die Beurteilung genetischer Eigenschaften hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Wirkung eines Arzneimittels bei einer Behandlung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1b GenDG auf der Homepage des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/geko am 6. Dezember 2016 veröffentlicht.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Richtlinie:
Richtlinie-Wirkung-Arzneimittel
mit Julia Jentsch und Bjarne Mädel in den Hauptrollen Start in den deutschen Kinos am 22. September 2016
24 WOCHEN greift das Thema der Pränataldiagnostik auf eindringliche und beeindruckende Weise auf. Mit der heutigen Technik in der Medizin haben wir alle Möglichkeiten, werdende Eltern können sich in den verschiedenen Schwangerschaftsstadien der Gesundheit ihres Kindes versichern und beeindruckende Bilder des werdenden Kindes sehen. Doch was es bedeutet, wenn die Ergebnisse nicht mit dem Gewünschten übereinstimmen, darüber machen sich die Wenigsten im Vorfeld Gedanken. Was erwächst aus den Ergebnissen für eine Verantwortung für werdende Eltern, wenn die Ergebnisse Schwieriges zeigen? Welche Entscheidungen zieht das nach sich und kann man diese einfach treffen? Und was bedeutet ein möglicher später Schwangerschaftsabbruch für werdende Eltern, das Kind und eine ganze Familie? Welches Leben ist lebenswert und wo zieht man die persönliche Grenze? Wer zieht die Grenze? All diese Fragen wirft der Film auf eindrückliche Weise auf und sollte daher bei allen Eltern, Eltern mit Kinderwunsch, Angehörigen sowie in diesem Feld Berufstätigen ein Muss sein. Darüber hinaus beeindrucken Julia Jentsch und Bjarne Mädel mit einer herausragenden schauspielerischen Leistung und machen 24 WOCHEN zu einem wahren Filmjuwel deutscher Kinogeschichte. Link zum Trailer Link zur Filmseite facebook-Seite
Rezension zum Kinofilm 24 Wochen Der Regisseurin Anne Zohra Berrached, die zuvor Sozialpädagogik studiert hat, ist es gelungen einen unglaublich authentischen, sehr eindringlichen, traurigen und tiefbewegenden Film zu schaffen. Sie findet mit sehr liebevoller Ehrlichkeit Bilder für Lebensaspekte, denen mit Mitteln der Sprache nicht beizukommen ist. Daher ist es auch schwierig, die Eindrücke dieses kraftvollen Films sprachlich zu schildern. Zur Handlung: Astrid (Julia Jentsch) steht als Kabarettistin in der Öffentlichkeit, bringt die Leute zum Lachen, auch noch mit Schwangerschaftsbauch. Dies wird sie zusätzliche Kraft kosten. Ihr Mann Markus (Bjarne Mädel) managt sie und unterstützt sie besonnen und liebevoll. Sie haben eine neunjährige Tochter. Als sie erfahren, dass ihr zweites Kind das Down-Syndrom hat, stellen sie sich erstmal optimistisch der Herausforderung. Als sie dann aber im sechsten Schwangerschaftsmonat erfahren, dass das Kind einen schweren operationsbedürftigen Herzfehler hat, stoßen sie an ihre Grenzen. Sie setzen sich mit den Behandlungsmöglichkeiten auseinander, führen ein Gespräch mit Kinderkardiologen, besuchen eine Intensivstation und nehmen an einer Veranstaltung von Menschen mit Down-Syndrom gemeinsam mit ihrer Tochter teil. Es werden die Reaktionen und unterschiedlichen Umgangsweisen nach Mitteilung der Diagnose eines Down-Syndroms aus dem nahen Umfeld (der kleinen Tochter, der Kinderfrau, die kündigt, der Mutter der Schwangeren, die anreist um die Familie zu unterstützen, der Kollegen) sehr ehrlich und in ihrer Vielschichtigkeit und Widersprüchlichkeit, wie dies im täglichen Leben ist, gezeigt. Nachdem auch die Beziehung von Astrid und Markus an ihre Grenzen kommt, erkennt Astrid, dass sie allein über das Weiterleben oder den Tod des Kindes entscheiden muss. Der Film ist auch deshalb sehr realistisch, da viele Szenen nicht von den Schauspielern gespielt, wobei auch diese alles sehr authentisch spielten, sondern mit Ärzten, Psychologen, Hebammen und Krankenschwestern dargestellt wurden. Dieser Film ist ein Muss für alle, die mit der Entscheidungsnot von Eltern konfrontiert werden, so auch eine besondere Empfehlung an Humangenetiker, diesen Film anzuschauen. Autorin: Dr. med. Eva Rossier Fachärztin für Humangenetik und Kinderheilkunde, genetische Beratung genetikum Stuttgart
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) haben am Mittwoch, 23.6.2016, Klage gegen die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) des Beschlusses zur Weiterentwicklung der Humangenetik (institut-ba.de/ba/babeschluesse/2016-03-11_ba372_13.pdf) eingereicht.
Der gemeinsame Beschluss von KBV und GKV-SV betrifft eine Neuordnung der Vergütung in der humangenetischen Diagnostik und sieht erhebliche (teilweise über 50%) Absenkungen der Vergütung vor, beinhaltet aber auch erstmals die Aufnahme der sogenannten Hochdurchsatz- Sequenzierverfahren (Next Generation Sequencing/NGS) zur Abklärung der Ursache seltener genetischer Erkrankungen. Dies stellt insbesondere eine Verbesserung in der Versorgung von Kindern mit schwer behandelbaren Epilepsien, Entwicklungsstörungen, Muskelerkrankungen und Hirnstrukturanomalien, aber auch Erwachsenen mit seltenen schwer beeinträchtigenden Erkrankungen dar.
Die NGS-Technik ermöglicht, zahlreiche Gene parallel mit relativ geringem Aufwand zu untersuchen. Die Aufnahme dieser Technik (GOPs 11513 u. 11514) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde deshalb von Ärzten und Selbsthilfegruppen begrüßt.
Allerdings wurde die Leistung teilweise unter den Vorbehalt einer Genehmigung der zuständigen Krankenkassen gestellt, ohne dass geregelt worden wäre, aufgrund welcher Kriterien diese Genehmigung erfolgen soll. Das BMG hat dies als Rechtsaufsicht deshalb beanstandet, da ein Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen in die ärztliche Therapie- und Diagnostikfreiheit eingreifen würde. Eine solche Einschränkung würde die Kompetenzen von KBV und GKV-SV übersteigen.
Der Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V. (BVDH) ist entsetzt über das Verhalten der KBV. Bisherige Erfahrungen mit Anträgen für andere humangenetischer Leistungen zeigen, dass weder bei den Krankenkassen selbst noch bei dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine ausreichende Kompetenz besteht, die Notwendigkeit humangenetischer Leistungen im Einzelfall zu beurteilen. Zahlreiche Schwangere mit auffälligen Ultraschallbefunden und Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten vollkommen unbegründete Leistungsablehnungen und werden mit ihren Sorgen und Ängsten allein gelassen. Zudem bestehen zwischen den einzelnen Kassen, teilweise auch zwischen einzelnen Geschäftsstellen und MDK-Dienststellen erhebliche Unterschiede in der Genehmigungspraxis.
Selbsthilfegruppen und der BVDH wehren sich deshalb vehement gegen einen Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen. Eine solche Genehmigungspraxis berührt auch wichtige Bereiche der Vertraulichkeit bzw. ärztlichen Schweigepflicht gerade in einem sensiblen Bereich wie der Genetik.
Dass KBV und GKV-SV der Weisung des Ministeriums nicht folgen sondern die KBV als Teil der ärztlichen Selbstverwaltung hiergegen sogar klagt, kann nur als Aufgabe einer der Grundlagen des ärztlichen Handelns verstanden werden. Dies geht zu Lasten einer der schwächsten Patientengruppen und der sie betreuenden Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik.
Mehr Informationen erhalten Sie über den BVDH!
V.i.S.d.P. Dr. Nicolai Kohlschmidt
Berufsverband Deutscher Humangenetiker e.V., Linienstraße 127, 10115 Berlin
Tel. 030 - 55 95 44 11 www.bvdh.de
Einladung zur 17. ordentlichen Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. im Rahmen der 27. Jahrestagung der GfH am 18. März 2016 in Lübeck. Das Einladungsschreiben des Präsidenten, Herrn Dr. Kohlschmidt, mit der vorläufigen Tagesordnung finden Sie im Anhang.
Auch in diesem Jahr wurde unter Beteiligung des BVDH im Rahmen der Galenus-von-Pergamon Preisverleihung der CharityAward von Springer Medizin durch Dr. Kohlschmidt und Prof. Kunz an die Initiative „Die Landarztmacher“ im Beisein von Bundesminister für Gesundheit, Herrn Hermann Gröhe, in Berlin überreicht.
Die Landarztmacher begleiten angehende Medizinstudenten während des gesamten Studiums und geben u.a. in Wochenendveranstaltungen und Praktika Medizinstudenten die Möglichkeit den Arbeitsalltag einer Landarztpraxis im Landkreis Regen (Bayrischer Wald) kennenzulernen. Mittlerweile unterstützen über 25 Ärzte aus der Region ehrenamtlich das Projekt. Das gestiftete Geld soll für Unterbringungskosten der Studenten eingesetzt werden.
Das Projekt wurde von einer 9-köpfigen Jury, bestehend aus Personen aus Medizin, Wissenschaft und dem öffentlichem Leben aus 50 Projektbewerbungen auf Platz 3 gewählt. Der Preis ist mit einem Geldbetrag und Sachleistungen ausgestattet. Weitere Informationen über die Preisträger finden Sie unter: www.die-land-arzt-macher.de.
Die interdisziplinären Arbeitsgruppe Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften hat eine Publikation zum Thema "Genomchirurgie beim Menschen – Zur Verantwortlichen Bewertung einer neuen Technologie" getätigt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mitgliederbereich unter "News"
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Qualitätsworkshops des BVDH e.V. am 16. und 17. Oktober 2015 in Köln im art'otel cologne, Holzmarkt 4, 50676 Köln.
Das Einladungsschreiben des Präsidenten, Herr Dr. Kohlschmidt, sowie einen Überblick über die einzelnen Veranstaltungen finden Sie im Anhang.
Einladung zur 16. ordentlichen Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. im Rahmen der 26. Jahrestagung der GfH am 17. April 2015 in Graz/Österreich.
Das Einladungsschreiben des Präsidenten, Herr Dr. Kohlschmidt, finden Sie im Anhang.
Das 14th European Meeting on Complement in Human Disease wird am 17.bis 21. August 2013 im Hans-Knöll-Institut in Jena stattfinden. Weitere Informationen unter www.emchd2013.org
Am 03.12.2012 ist die Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß §23 Abs.2 Nr. 6 GenDG in Kraft getreten.
Bekanntmachung eines Beschlusses der GEKO vom 16.11. 2012 über eine Änderung der Richtlinie für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG vom 27.04.2012, veröffentlicht und in Kraft getreten am 25.05.2012
In Anpassung an die Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 6 GenDG vom 16.11.2012, veröffentlicht und in Kraft getreten am 03.12.2012, hat die Gendiagnostik-Kommission Kap. II. 6 ("Genetische Reihenuntersuchung") der oben genannten Richtlinie mit Beschluss vom 16.11.2012 geändert und wie folgt gefasst: (siehe Anhang 2)
Der „PraenaTest®“ basiert auf der Isolierung definierter Abschnitte zellfreier DNA (Erbsubstanz) des Fetus, die im Blut der Schwangeren zirkulieren. Angeboten wird er im Auftrag einer privaten Biotechfirma(LifeCodexx, Konstanz). Einige Aussagen sind aus Sicht der Humangenetik zu korrigieren: