Aktuelles

Einladung zur 16. ordentlichen Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V.

Einladung zur 16. ordentlichen Mitgliederversammlung des Berufsverbandes Deutscher Humangenetiker e.V. im Rahmen der 26. Jahrestagung der GfH am 17. April 2015 in Graz/Österreich. Das Einladungsschreiben des Präsidenten, Herr Dr. Kohlschmidt, finden Sie im Anhang.

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2 Neue Richtlinien der GEKO zum GenDG in Kraft

Am 03.12.2012 ist die Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß §23 Abs.2 Nr. 6 GenDG in Kraft getreten. Bekanntmachung eines Beschlusses der GEKO vom 16.11. 2012 über eine Änderung der Richtlinie für die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG vom 27.04.2012, veröffentlicht und in Kraft getreten am 25.05.2012 In Anpassung an die Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 6 GenDG vom 16.11.2012, veröffentlicht und in Kraft getreten am 03.12.2012, hat die Gendiagnostik-Kommission Kap. II. 6 ("Genetische Reihenuntersuchung") der oben genannten Richtlinie mit Beschluss vom 16.11.2012 geändert und wie folgt gefasst: (siehe Anhang 2)

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BVDH-Stellungnahme zum Test auf fetale Trisomie 21 aus mütterlichem Blut / Bluttest auf Downsyndrom / PraenaTest® auf Trisomie 21

Der „PraenaTest®“ basiert auf der Isolierung definierter Abschnitte zellfreier DNA (Erbsubstanz) des Fetus, die im Blut der Schwangeren zirkulieren. Angeboten wird er im Auftrag einer privaten Biotechfirma(LifeCodexx, Konstanz). Einige Aussagen sind aus Sicht der Humangenetik zu korrigieren:

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3 neue Richtlinien der GEKO in Kraft

Folgende Richtlinien sind am 26. Juli 2012 in Kraft getreten: Richtlinie für die Beurteilung genetischer Eigenschaften hinsichtlich ihrer Bedeutung für Erkrankungen oder gesundheitliche Störungen sowie für die Möglichkeiten, sie zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder sie zu behandeln gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1a GenDG; Richtlinie für die Anforderungen an die Qualitätssicherung genetischer Analysesn zu medizinischen Zwecken gemäß §23 Abs. 2 Nr. 4 GenDG und Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß §23 Abs. 2 Nr. 4 GenDG

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Fachgebundene ("kleine") genetische Beratung nach GenDG

„Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, als Fachärztin bzw. Facharzt benötigen Sie ab dem 1.2.2012 laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) zur sog. fachgebundenen („kleinen“) genetischen Beratung nach GenDG eine Qualifikation gemäß der erst zum 11.07.2011 in Kraft getretenen Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO). Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Humangenetik sind mit ihrer Facharztqualifikation zur fachärztlichen („großen“) genetischen Beratung natürlich auch automatisch zur fachgebundenen genetischen Beratung qualifiziert. Andere Fachärztinnen und Fachärzte sollen die Qualifikation berufsbegleitend in einer Fortbildungsmaßnahme erwerben können. Bisher haben die auf Länderebene zuständigen Gesundheitsministerien die Voraussetzungen hierfür immer noch nicht geschaffen. – Wir werden Ihnen an dieser Stelle über den jeweils neuesten Sachstand berichten. Zur Vorbereitung auf die anstehende Fortbildung möchte der Berufsverband Deutscher Humangenetiker Ihnen hier das „Curriculum Jenense“ vorstellen, das humangenetische Kolleginnen der Universität Jena erarbeitet und freundlicherweise dem BVDH zur Einsicht und ggf. Nutzung durch alle interessierten Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt haben. Hierfür danken wir Frau Dr. rer. nat. Anja Weise (Fachhumangenetikerin GfH), Frau Dr. med. Heike Nelle und Frau Dr. med. Isolde Schreyer sehr herzlich! Mit den hier – für den 8-Stunden- und den 72-Stunden-Lehrgang – musterhaft vorgestellten Inhalten gemäß GEKO-Richtlinie könnte die Qualifizierung zur fachgebundenen genetischen Beratung nach GenDG erfolgen, sobald die Fortbildung auf Länderebene geregelt ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dr. med. Bernt Schulze Präsident BVDH e.V.

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Stellungnahmen des BVDH zu Richtlinien-Entwürfen der GEKO

Der BVDH hat zu allen 3 Richtlinien-Entwürfen eine Stellungnahme an die Gendiagnostik-Kommission gerichtet. Eine Ergänzung zu seiner Stellungnahme vom 07. März zum Richtlinien-Entwurf Genetische Beratung hat der Vorstand am 24.März 2011 an die Gendiagnostik-Kommission gesandt. In ihr werden die Diskussionsergebnisse der am 18. März abgeschlossenen GfH-Fachtagung und seiner 12. Ordentlichen Mitgliederversammlung in Regensburg mitgeteilt.

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Richtlinien-Entwurf zu genetischen Untersuchungen bei nicht-einwilligungsfähigen Personen

Mit Datum vom 21.02.2011 hat die Gendiagnostik-Kommission einen weiteren Richtlinien-Entwurf zu genetischen Untersuchungen bei nichteinwilligungsfähigen Personen nach § 14 Gendiagnostik-Gesetz beschlossen und diesen zur Anhörung freigegeben. Gelegenheit zu diesem Stellung zu nehmen besteht bis zum 21.März 2011.

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Richtlinienentwurf zur Klärung der Abstammung der GEKO bis 14. März 2011

Die Gendiagnostik-Kommission hat mit Datum vom 14.02.2011 einen Richtlinien-Entwurf über die Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung bei genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung beschlossen und diesen zur Anhörung freigegeben. Bis zum 14. März wird die Gelegenheit gegeben zu diesem Richtlinien-Entwurf Stellung zu nehmen.

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Richtlinien-Entwurf zur Genetischen Beratung der GEKO bis 07.März

Anhörung zum Richtlinien-Entwurf der GEKO Genetische Beratung Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) hat entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag in § 23 Abs. 2 Nr. 2a und Nr. 3 des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GenDG) den Entwurf einer Richtlinie über die Anforderungen an die Qualifikation zur genetischen Beratung nach § 7 Abs. 3 und an die Inhalte der genetischen Beratung beschlossen und diesen zur Anhörung freigegeben. Ab sofort besteht die Gelegenheit, zu diesem Richtlinien-Entwurf bis zum 7. März 2011 Stellung zu nehmen. Es ist der Gendiagnostik-Kommission daran gelegen, die allgemeine Einschätzung wie auch spezifische Aspekte oder Verbesserungsvorschläge einzelner betroffener Fachkreise, Verbände, Organisationen zur Interessenvertretung von Patienten, Behinderten und Verbrauchern sowie öffentlicher Institutionen zu erfahren, um diese bei der weiteren Beratung vor Beschlussfassung über die Endfassung der Richtlinie berücksichtigen zu können.

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Außerordentliche Mitgliederversammlung 25.09.2010 um 11. 00 Uhr in Frankfurt am Main

Die AOMV findet am 25.09.2010 in der Zeit von 11.00 - 16.00 Uhr in Frankfurt am Main statt. Tagungsort ist: Theodor-Stern Kai 7, Klinikum der Johann Wolfgang Goethe Universität, Zentrum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gebäude 14 Hörsaal; Die Einladung erfolgte mit BVDH aktuell Nr. 4 vom 13.August 20010 (unter News) Die vorläufige Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung (Anlage).

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PID

Zu Ihrer Information die Mitteilung des BGH zu dem neuen Thema Präimplantationsdiagnostik.

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Änderungen in der Abrechnung EBM Kap.11.1.

Für Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik wurden zum 01. Juli 2010 folgende Änderungen beschlossen: Laut Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 212. Sitzung vom 12.März 2010 wird sich mit Wirkung vom 01.Juli folgendes ändern. Aufnahme einer Ziffer 10 zur Präambel zum Abschnitt 11.1. Ziffer 10 lautet: Für Vertragsärzte mit der Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik sind die Gebührenpositionen 11210 bis 11212 nicht berechnungsfähig.

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Informationen aus der Gendiagnostik-Kommission

Wir zitieren aus dem Bericht aus der 2.Sitzung der GEKO vom 22.01.2010/ www.rki.de : - Zu den Begriffen „genetische Analyse“ und „Nachweis“ der Einwilligung gegenüber der beauftragten Person oder Einrichtung - Am 22.01.2010 hat die 2. Sitzung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) stattgefunden. Da die GEKO den Auftrag hat, Richtlinien zu genetischen Untersuchungen zu erstellen, hat sie sich auf ihrer 2. Sitzung im Vorfeld mit der Frage befasst, welche Untersuchungen nach den Begriffsbestimmungen des § 3 GenDG als genetische Untersuchungen anzusehen sind mit der Folge, dass die speziellen Vorgaben des GenDG gelten. Auf der Grundlage der gesetzlichen Begriffsbestimmungen geht die GEKO nach erster Prüfung davon aus, dass z.B. eine Analyse der Produkte der Nukleinsäuren eine genetische Untersuchung sein kann, jedoch nicht in jedem Fall sein muss. Die Einordnung hängt u.a. wesentlich davon ab, ob die Analyse „auf die Feststellung genetischer Eigenschaften gerichtet“ (vgl. § 3 Nr.2 GenDG) ist. Die GEKO geht daher nach der Diskussion auf ihrer 2. Sitzung vorläufig von folgendem Verständnis aus: •Medizinische Laboratoriumsuntersuchungen sind dann genetische Analysen im Sinne des GenDG, wenn diese durch die verantwortliche ärztliche Person mit der expliziten Fragestellung nach bestimmten genetischen Eigenschaften veranlasst werden. •Eine nach § 7 Absatz 2 GenDG beauftragte Person oder Einrichtung darf die genetische Analyse nur vornehmen, wenn ihr ein Nachweis der Einwilligung vorliegt. Als Nachweis wird eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person als ausreichend erachtet. Stand: 02.02.2010 der Veröffentlichung des RKI

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Gemeinsame neue Formblätter zum GenDG

Der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) und die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) haben gemeinsam Vorschläge für GenDG-konforme Formulare zur Patientenaufklärung vor genetischen Analyse, zur Einwilligung in genetische Analysen und zur Weiterleitung von Widerrufen (FB 4_1) verfaßt. Das Formular zur Aufklärung vor genetischen Analysen (FB 1_1) ist zum Verbleib beim Patienten gedacht. Die Einwilligung in genetische Analysen erfolgt auf gesondert auszufüllenden Erklärungen. Es gibt zwei verschiedene Einwilligungserklärungen: FB 2_2 ist für Einrichtungen mit hohem Interesse an einer wissenschaftlichen Verwendung von Ergebnissen / restlichem Untersuchungsmaterial und der damit verbundenen Bereitschaft zum erhöhten Archivierungs-/Asservierungsaufwand gedacht. FB 2_1 wurde alternativ für wissenschaftlich weniger interessierte Einrichtungen verfaßt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine Gewähr für die juristische Korrektheit nicht übernommen werden. Formblätter sind im Mitgliederbereich erhältlich.

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Neue Formblätter des BVDH gemäß GenDG

Der BVDH hat darüber hinaus weitere Formulare zur Aufklärung über Ziele und Inhalte einer genetischen Beratung sowie zur Einwilligung in die genetische Beratung und deren Dokumentation erarbeitet. Diese sind (FB 1_2, FB 2_3) wahlweise für Fachärzte für Humangenetik bzw. (FB 1_3, FB 2_4) für Fachärzte anderer Fachrichtungen gedacht, die sich im Rahmen Ihrer Facharztweiterbildung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben. Die Formulare werden als Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, damit sie möglichst einfach ganz oder teilweise übernommen und individuell angepasst werden können. Es wird keinerlei Garantie dafür übernommen, dass alle Aspekte des GenDG berücksichtigt sind, zumal die Ausführungsbestimmungen durch die GenDG-Kommission noch zu erlassen sind. Kürzungen oder Streichungen der Passagen, die als vom GenDG gefordert gekennzeichnet sind, dürften jedoch zu mangelnder rechtlicher Absicherung führen. Formblätter sind im Mitgliederbereich erhältlich. Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Dr. rer. nat. Simone Heidemann (heidemann@medgen.uni-kiel.de)

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