Die AOMV findet am 25.09.2010 in der Zeit von 11.00 - 16.00 Uhr in Frankfurt am Main statt. Tagungsort ist: Theodor-Stern Kai 7, Klinikum der Johann Wolfgang Goethe Universität, Zentrum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Gebäude 14 Hörsaal;
Die Einladung erfolgte mit BVDH aktuell Nr. 4 vom 13.August 20010 (unter News)
Die vorläufige Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung (Anlage).
Für Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik wurden zum 01. Juli 2010 folgende Änderungen beschlossen:
Laut Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 212. Sitzung vom 12.März 2010 wird sich mit Wirkung vom 01.Juli folgendes ändern.
Aufnahme einer Ziffer 10 zur Präambel zum Abschnitt 11.1.
Ziffer 10 lautet:
Für Vertragsärzte mit der Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik sind die Gebührenpositionen 11210 bis 11212 nicht berechnungsfähig.
Wir zitieren aus dem Bericht aus der 2.Sitzung der GEKO vom 22.01.2010/ www.rki.de :
- Zu den Begriffen „genetische Analyse“ und „Nachweis“ der Einwilligung gegenüber der beauftragten Person oder Einrichtung -
Am 22.01.2010 hat die 2. Sitzung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) stattgefunden. Da die GEKO den Auftrag hat, Richtlinien zu genetischen Untersuchungen zu erstellen, hat sie sich auf ihrer 2. Sitzung im Vorfeld mit der Frage befasst, welche Untersuchungen nach den Begriffsbestimmungen des § 3 GenDG als genetische Untersuchungen anzusehen sind mit der Folge, dass die speziellen Vorgaben des GenDG gelten.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Begriffsbestimmungen geht die GEKO nach erster Prüfung davon aus, dass z.B. eine Analyse der Produkte der Nukleinsäuren eine genetische Untersuchung sein kann, jedoch nicht in jedem Fall sein muss. Die Einordnung hängt u.a. wesentlich davon ab, ob die Analyse „auf die Feststellung genetischer Eigenschaften gerichtet“ (vgl. § 3 Nr.2 GenDG) ist.
Die GEKO geht daher nach der Diskussion auf ihrer 2. Sitzung vorläufig von folgendem Verständnis aus:
•Medizinische Laboratoriumsuntersuchungen sind dann genetische Analysen im Sinne des GenDG, wenn diese durch die verantwortliche ärztliche Person mit der expliziten Fragestellung nach bestimmten genetischen Eigenschaften veranlasst werden.
•Eine nach § 7 Absatz 2 GenDG beauftragte Person oder Einrichtung darf die genetische Analyse nur vornehmen, wenn ihr ein Nachweis der Einwilligung vorliegt. Als Nachweis wird eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person als ausreichend erachtet.
Stand: 02.02.2010 der Veröffentlichung des RKI
Der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) und die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) haben gemeinsam Vorschläge für GenDG-konforme Formulare zur Patientenaufklärung vor genetischen Analyse, zur Einwilligung in genetische Analysen und zur Weiterleitung von Widerrufen (FB 4_1) verfaßt.
Das Formular zur Aufklärung vor genetischen Analysen (FB 1_1) ist zum Verbleib beim Patienten gedacht. Die Einwilligung in genetische Analysen erfolgt auf gesondert auszufüllenden Erklärungen. Es gibt zwei verschiedene Einwilligungserklärungen:
FB 2_2 ist für Einrichtungen mit hohem Interesse an einer wissenschaftlichen Verwendung von Ergebnissen / restlichem Untersuchungsmaterial und der damit verbundenen Bereitschaft zum erhöhten Archivierungs-/Asservierungsaufwand gedacht.
FB 2_1 wurde alternativ für wissenschaftlich weniger interessierte Einrichtungen verfaßt. Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine Gewähr für die juristische Korrektheit nicht übernommen werden.
Formblätter sind im Mitgliederbereich erhältlich.
Der BVDH hat darüber hinaus weitere Formulare zur Aufklärung über Ziele und Inhalte einer genetischen Beratung sowie zur Einwilligung in die genetische Beratung und deren Dokumentation erarbeitet. Diese sind
(FB 1_2, FB 2_3) wahlweise für Fachärzte für Humangenetik bzw.
(FB 1_3, FB 2_4) für Fachärzte anderer Fachrichtungen gedacht, die sich im Rahmen Ihrer Facharztweiterbildung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben.
Die Formulare werden als Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, damit sie möglichst einfach ganz oder teilweise übernommen und individuell angepasst werden können. Es wird keinerlei Garantie dafür übernommen, dass alle Aspekte des GenDG berücksichtigt sind, zumal die Ausführungsbestimmungen durch die GenDG-Kommission noch zu erlassen sind. Kürzungen oder Streichungen der Passagen, die als vom GenDG gefordert gekennzeichnet sind, dürften jedoch zu mangelnder rechtlicher Absicherung führen.
Formblätter sind im Mitgliederbereich erhältlich.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. rer. nat. Simone Heidemann (heidemann@medgen.uni-kiel.de)
Die bisherige Leiterin der Geschäftsstelle des BVDH, Frau Dr. Wera Hofmann, verlässt zum 31. August 2008 den Berufsverband, weil ihre Familie am Bodensee in Konstanz einen neuen Berufs- und Lebensschwerpunkt gefunden hat.
Der BVDH verdankt Frau Dr. Hofmann einen gelungenen Start der Geschäftsstellenarbeit in Berlin seit dem Neubeginn am 1.1.2007. Die Berufsverbandsmitglieder haben sie als jederzeit kompetente und zugewandte Gesprächspartnerin kennen gelernt.
Der Berufsverband dankt Frau Dr. Hofmann sehr herzlich für die geleistete Arbeit und wünscht ihr und ihrer Familie für den Start am Bodensee alles Gute!
Mit kurzer Einarbeitung hat zum 1. August 2008 Frau Birgit Teschke die Leitung der Geschäftsstelle in Berlin übernommen. Die diplomierte Betriebswirtin ist die frühere Regionalmanagerin der Gesundheits- und Technologieregion Berlin-Buch. Sie stammt aus Rostock und lebt und arbeitet seit mehr als 18 Jahren in Berlin.
Schwerpunkte der sechsjährigen Tätigkeit von Frau Teschke in Berlin-Buch waren die Entwicklung von Zukunftsperspektiven, die Bildung und Pflege von Netzwerken, das Standortmarketing, die Akquisition öffentlicher und privater Finanzierungen sowie eine überregionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Von 1996 bis 2002 arbeitete sie als Technologie- und Unternehmensberaterin beim Forschungszentrum Jülich/Niederlassung Berlin innerhalb des Modellversuchs des Bundesministeriums für Forschung und Technologie an technologieorientierten Unternehmensentwicklungen in den Neuen Bundesländern und später als Projektleiterin in einer privaten Berliner Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Auch dort lagen die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im Bereich Gesundheit, Biotechnologie und Medizintechnik.
Der BVDH wünscht Frau Teschke viel Erfolg für ihre Aufgaben im Berufsverband!
Der BVDH und die GfH nehmen Stellung zu Veröffentlichungen des Deutschen Ärzteblattes zum Thema Pränataldiagnostik und bitten um Richtigstellung der genannten Artikel.