Weiterbildung zum Fachhumangenetiker/in (GfH)

 

Die Weiterbildungsordnung (WBO) wurde am 14. Dezember 2022 geändert.

Biologen und ähnlich ausgebildete Naturwissenschaftler sind nach Abschluss eins entsprechenden Hochschulstudiums zur Weiterbildung zum/r Fachhumangenetiker/in (GfH) qualifiziert.
Informationen zur Weiterbildung, zur Antragstellung und Weiterbildungsbefugnis erhalten Sie auf der Homepage der Gesellschaft für Humangenetik, nachfolgend verlinkt:
Informationen und Formulare zur Weiterbildung zum Fachhumangenetiker, auf der Webseite der deutschen Gsellsachaft für Humangegetik e.V. (GfH).

Das European Boad of Medical Genetic (EBMG) bietet seit 2014/2015 die Möglichkeit, eine Anerkennung als "European registered Clinical Laboratory Geneticist" (ErCLG) bei dem EBMG zu beantragen.
Weitere Informationen zum Registrierungsprozess erhalten Sie hier.