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Berechtigung für die Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik

 

Weiterbildungsberechtigte

Sortiert nach zuständigen Ärztekammern:

 

Baden-Württemberg
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung/20wbbefugt/55wbb/index.php
Bayern
www.blaek.de/docs/befugnisse/Humangenetik_WO04.pdf
Berlin
www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/15_Weiterbildung/13a_Befugtensuche/index.html
Brandenburg
laekb.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/weiterbildung_befugte/
Bremen
www.aekhb.de/befugtenliste/
Hamburg
www.aerztekammer-hamburg.org/wb_befugte.html
Hessen
portal.laekh.de/wbermaechtigte
Mecklenburg-Vorpommern
www.aek-mv.de/default.aspx?pid=20100610142642800
Niedersachsen
www.aekn.de/nc/weiterbildung/weiterbildungsermaechtigte-in-niedersachsen-datenbank/
Nordrhein
www.aekno.de/arztsuche/wbbefugteneu/treffer.asp
Rheinland-Pfalz
www.laek-rlp.de/aerzteservice/weiterbildung/befugnisse/index.php
Saarland
www.aerztekammer-saarland.de/aerzte/imn7cexk/wbbefugte/
Sachsen
www.slaek.de/de/01/weiterbildung/wbb-listen02.php
Sachsen-Anhalt
www.aeksa.de/www/website/PublicNavigation/arzt/weiterbildung/wb-befugnisse/
Schleswig-Holstein
wb.aeksh.de/html/WB111001.HTM
Westfalen-Lippe
www.aekwl.de/index.php?id=2786
Thüringen
www.laek-thueringen.de/aerzte/weiterbildung/befugnisse/

 

 

Auf den Seiten der Ärztekammern sind Kolleginnen und Kollegen benannt, die von den jeweiligen Ärztekammern für die Weiterbildung im Gebiet "Humangenetik" (im Ganzen oder in Teilen) befugt wurden.

Für den Umfang der Weiterbildungsbefugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungstätte erfüllt werden können.

 

Zur Entscheidung darüber erlässt die zuständigen Ärztekammer allgemeine Verwaltungsvorschriften, welche die für den Befugnisinhalt und -umfang im Gebiet Humangenetik im einzelnen notwendigen Bedingungen zur ordnungsgemäßen Weiterbildung bestimmen können. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer nach Befugnisinhalt und -umfang.